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 Uzârische Gerichtshof

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BeitragThema: Uzârische Gerichtshof   Uzârische Gerichtshof I_icon_minitimeMo Jan 02, 2012 7:50 am

Gerichtshof

Der Uzârische Gerichtshof ist die Judikative der Stadt Uzârion und damit eine eigenständige Institution ohne übergeordnete Kontrollinstanz. Im Sinne der Gewaltenteilung bilden Stadtsenat und Gerichtshof das Gesamtbild der uzârischen Herrschaft. Die Judikative, die Recht sprechende Gewalt, wird von einem Richter, dem Judex maximus, geleitet. In allen juristischen Angelegenheiten kann der Judex maximus Einspruch erheben, Urteile aufheben oder selbst die Gerichtsbarkeit übernehmen. Der Judex maximus, respektive dessen Stellvertreter(Decus Judex), kann als einzige Instanz einen Nachfolger vorschlagen, die Ernennung erfolgt jedoch nur über den Grafen von Uzârion. Der Graf kann den Judex maximus zum Abdanken bewegen, jedoch entscheidet alleine der Judex maximus über die Wahl des Nachfolgers. Mitglieder der Judikative dürfen nach uzârischen Recht keine politischen Ämter(Legislative, Exekutive) übernehmen, umgekehrt ebenfalls nicht. Diese Konstellation gewährleistet autonome Handlungsspielräume und eine Nicht-Einmischung politischer Kräfte.

Die allgemeine Rechtsprechung wird je nach Bedeutung von einem Judex oder Altus Judex durchgeführt. Dieser entscheidet gemäß der gesetzlichen Verordnungen und im Sinne des Strafgesetzbuches. Das Urteil eines Judex oder Altus Judex kann nur vom Judex maximus aufgehoben werden und ist nach uzârischen Recht auszuführen. In den Stand eines Judex wird nur erhoben wer eine adäquate juristische Ausbildung erhalten hat und von einer anerkannten Fakultät(Uzârische Akademie, Triade) geprüft wurde.


Inquisition

Die Inquisition ist eine Sonderform der richterlichen Untersuchung und beschäftigt sich mit dem Verbrechen der Häresie, dem Deuten von metaphysischen Phänomenen und der Verfolgung von Hexen und Totenbeschwörern. Sie ist eine Suborganisation des Gerichtshofes und ist eigenmächtig befähigt Prozesse durchzuführen und ein Inquisitionsverfahren einzuleiten. Lediglich der Großinquisitor wird vom Judex maximus ernannt und kann von diesem jederzeit von seinem Amt enthoben werden. Die Inquisitoren sind Geistliche mit rechtskundigem Hintergrund welche ein vorbildliches Leben führen. Um Inquisitor zu werden muss der Anwärter hohes Mitglied einer in Uzârion anerkannten ansässigen Kirche sein und über genügend Erfahrung und Weisheit verfügen. Die Inquisitoren sind ermächtigt Hexen zu jagen und diese durch das Inquisitionsverfahren vom Bösen zu befreien. Zum Inquisitionsverfahren gehört ebenfalls die Läuterung, die Reinigung eines Subjektes durch die Flammen.

Inquisitionsverfahren

(1) Anklage (Bei bestehendem Verdacht auf Häresie, Hexerei oder schwarzer Magie)
(2) Inhaftierung (Aufenthalt in geweihten Räumen)
(3) Verhör (Gütige Befragung; Kommt es zu keinem Geständnis folgt die Territion(Vorstellung der Instrumentarien); Peinliche Befragung)
(3.1) Hexenproben (Kommt es zu keinem Geständnis folgt die Hexenprobe)
(4) Verurteilung
(5) Läuterung (Scheiterhaufen oder „Scissura“ durch den heiligen Rächer)
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BeitragThema: Re: Uzârische Gerichtshof   Uzârische Gerichtshof I_icon_minitimeMo Jan 02, 2012 7:55 am

Richter-Ränge

Judex maximus/Oberster Richter (Ernennung durch den Grafen)

Decus Judex/Ehrwürdiger Richter (Ernennung durch den Judex maximus)

Altus Judex/Hoher Richter (Ernennung durch den Judex maximus)

Judex/Richter (Ernennung durch den Judex maximus) - Hoimar Brekk


Inquisitoren-Ränge

Großinquisitor (Geistlicher richterlicher Vorsitzender, Ernennung durch den Judex maximus) - Ulrich von Altenburg

Inquisitor (Geistlicher Richter, Ernennung durch den Großinquisitor) - /
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