In der Angelegenheit die am 27.11.1238 zur Festnahme von Hauptmann Micah Kenson führte, wird der bearbeitende Judex mit sofortiger Wirkung seines Richteramtes enthoben.
Die Festnahme des Hauptmannes geschah, nach derzeitigem Ermittlungsstand, mit Billigung und/oder Unterstützung des bearbeitenden Judex, durch Mitglieder der Inquisition. Gemäß Grundgesetz Paragraph 10.1 stellt die Inquisition jedoch ausschließlich eine Exekutive bei der Verfolgung von Häresie dar. Daher geht das Gericht davon aus, dass der bearbeitende Judex, wider besseren Wissens, aus persönlichen oder niederen Beweggründen, der Inquisition einen Haftbefehl trotz nicht vorliegender häretischer Anklage ausstellte.
Der gegen Hauptmann Micah Kenson ergangene Haftbefehl wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Kautionszahlungen werden auf Antrag erstattet. Das Gericht sieht beim Angeklagten keine Gefahr der Flucht oder Vertuschung.
Die Anklage gegen Hauptmann Micah Kenson durch Inquisitorin Decus Pontifex des Weinenden Sonja Mondsilber wird vom Gericht geprüft. Die Bekanntgabe des ersten Anhörungstermins erfolgt gesondert.
Das Gericht behält sich vor einen Verstoß gegen Strafrecht Paragraph 3.2.4 und Strafrecht Paragraph 3.3.1, durch Mitglieder der Inquisition, zu prüfen.
gez. Judex maximus Balthasar Broggen